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Wie können Anwält:innen bei der Gründung helfen?

Die Gründung des eigenen Unternehmens ist ein spannender Schritt – aber auch voller rechtlicher Fallstricke. Anwält:innen sind dabei nicht nur Berater:innen, sondern strategischer Partner:innen, die den Prozess rechtssicher gestalten und Risiken minimieren.

 

Handlungsunfähigkeit durch Streitigkeit

 

Viele Startups scheitern nicht an dem Markt, sondern an sich selbst. Denn Streitigkeiten unter den Gesellschafter:innen führen oft zur Handlungsunfähigkeit eines Startups. Das liegt an zweierlei.

 

Zum Einen besteht bei Startups oft eine Vermischung der Gesellschafterstruktur mit der Geschäftsführung. Heißt, dass die Gründer:innen in der Regel ebenfalls die Geschäftsführer:innen sind. Dies erschließt sich oft bereits aus dem personalistischen Gedanken der Startups. Die Gründer:innen haben die innovative Idee, das Knowhow, das die Gründer:innen jeweils mitbringen und den Tatendrang. Sie sind untrennbar mit dem Erfolg des Startups verbunden. Zumindest in der ersten spannenden Zeit.

 

Zum Anderen sind die (gesellschafts-)vertraglichen Ausgestaltungen dürftig. Viele setzen auf Musterprotokolle oder die nicht individuell angepassten Vertragsmuster der Notar:innen. Hierin wird die Eigenheit der Startups nicht genügend berücksichtig. - Wer bringt was mit? Wer soll was dürfen? Wie sieht der Plan für die Zukunft aus? Was passiert, wenn wir uns nicht einig sind? - All diese Gedanken und noch viele weitere dieser Art, finden sich in dem Vertragswerk nicht wieder. 

 

Was passiert denn nun, wenn die Gesellschafter:innen bzw. Gründer:innen sich nicht einig sind? Einig sein hat hier viele Facetten. In der Regel geht es hier aber nicht um triviale Fragen wie "Welche Farbe soll die Website haben?", sondern grundsätzliche Fragen, die das Unternehmen und die Unternehmensausrichtung in Gänze beeinflussen. Wer sich hier nicht einig ist und keinen Mechanismus vereinbart hat, damit konstruktiv umzugehen, wird zumindest erhebliche Schwierigkeiten haben, in der Konstellation das Unternehmen weiterzuführen.

 

Jedes Unternehmen muss eine GmbH sein, oder?

 

Das ist zumindest die landläufige Meinung. Tatsächlich stimmt dies nicht. Es gibt unzählige Ausgestaltungen an gesellschaftsrechtlichen Verstrickungen, die für die unterschiedlichsten Unternehmen verschiedenste Auswirkungen haben. Hier zu beachten sind nicht nur Haftung und Steuerlast, sondern Flexibilität, (In-)Transparenz, Ruf, Fungibilität der Gesellschaftsanteile, Buchführung und vieles mehr.

 

Anwalt:innen verschaffen Ihnen hier ein Überblick über die Möglichkeiten und kann anhand der Wünsche und Beschreibungen der Gründer:innen zu der Rechtsform verhelfen, die den Wünschen ausreichend Rechnung trägt. Zudem können gewollte Strukturierungen frühzeitig aufgesetzt werden oder weitere vertragliche Bindungen bereits ideal im Gesellschaftsvertrag/Satzung vorbereiten.

 

Wer bei der Gründung auf anwaltliche Expertise setzt, spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern vermeidet teure Fehler.