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Aufklärungspflichten von Anlageplattformen: Was das OLG Stuttgart für Crowdlending und FinTechs klarstellt

Was Finanzunternehmen bei Aufklärung und Haftung von Crowdlending-Plattformen beachten müssen

Digitale Finanzierungsmodelle wie Crowdlending, Crowdfunding und andere Plattformlösungen sind aus dem Markt nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig steigt der rechtliche Druck auf Plattformbetreiber und Finanzunternehmen, ihre Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber Anlegern sauber umzusetzen. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 05.11.2025 - 9 U 33/25) bringt hier wichtige Klarheit und liefert wertvolle Leitlinien für die Praxis.

 

Der Fall, den das OLG Stuttgart zu entscheiden hatte

 

Im entschiedenen Fall ging es um eine Crowdlending-Plattform, über die Anleger in Immobilienprojekte investiert hatten. Nachdem Rückzahlungen ausblieben, verlangte ein Anleger Schadensersatz und berief sich auf unzureichende Aufklärung sowie angeblich verbotene Bankgeschäfte. In dem des Crowdlendingmodells zugrundeliegenden Nachrangdarlehensvertrag wurde die Klausel zum qualifizierten Nachrang eingerahmt die wichtigsten Begriffe sowie auch die Risikohinweise fett gedruckt und unterstrichen.

Das OLG Stuttgart hat die Plattform letztlich nicht haftbar gemacht und damit die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Für Finanzunternehmen ist dabei weniger das Ergebnis entscheidend als die Begründung, denn sie definiert den rechtlichen Rahmen für Plattformmodelle sehr präzise. 

 

Keine automatische Haftung für Plattformbetreiber

 

Das Gericht stellt klar, dass Betreiber einer digitalen Finanzplattform nicht automatisch für wirtschaftliche Verluste der Anleger haften. Maßgeblich ist, welche Rolle das Unternehmen konkret einnimmt. Denn wer lediglich eine Plattform bereitstellt, auf die Anleger selbstständig Projekte auswählen und investieren, übernimmt keine umfassende Beratungsverantwortung. Eine individuelle Empfehlung oder persönliche Betreuung fand im entschiedenen Fall nicht statt. 

 

Trotz der Entlastung betont das Gericht, dass Plattformbetreiber keineswegs pflichtfrei agieren dürfen. Sie müssen vielmehr dennoch vollständige und richtige Informationen zu den angebotenen Produkten bereitstellen, die Angaben der Projektanbieter zumindest auf Plausibilität prüfen, Risiken verständlich und transparent darstellen. Eine tiefergehende wirtschaftliche Prüfung oder individuelle Risikoanalyse schuldet die Plattform jedoch nicht, sofern sie diese Rolle nicht ausdrücklich übernimmt. Gerade für moderne und innovative Konzepte ist das relevant. Denn Je stärker eine Plattform Projekte auswählt, strukturiert oder aktiv bewirbt, desto eher können zusätzliche Pflichten entstehen.

 

Eine Transparente qualifizierte Nachrangklause ist entscheidend

 

Ein zentrales Thema der Entscheidung war die Gestaltung von Nachrangdarlehen. Dabei handelt es sich um Darlehen, die im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden. Das Gericht hat bestätigt, dass solche Konstruktionen zulässig sind, wenn die Risiken klar und verständlich erklärt werden. Hierbei ist jedoch besonders wichtig, dass der deutliche Hinweis auf das erhöhte Verlustrisiko, die verständliche Beschreibung, Informationen, wann Rückzahlungen ausgesetzt werden können sowie eine optisch hervorgehobene Darstellung zentraler Risikohinweise in der Klausel enthalten sind.

 

Keine Pflicht zur Wiedergabe von Gesetzestexten

 

Bemerkenswert ist auch die Aussage des Gerichts, dass Gesetzestexte nicht vollständig in Verträge oder Informationsunterlagen aufgenommen werden müssen. Verweise auf gesetzliche Regelungen können ausreichen, sofern sie nachvollziehbar sind und der durchschnittliche Nutzer sie selbst nachlesen kann. Das reduziert zwar den Umfang von Dokumenten, erhöht aber die Verantwortung für eine saubere und verständliche Gesamtdarstellung.

 

Rechtssicherheit durch klare Struktur

 

Die Entscheidung des OLG Stuttgart stärkt Plattformbetreiber, setzt aber zugleich klare Grenzen. Finanzunternehmen profitieren dann von einer begrenzten Haftung, wenn sie transparent arbeiten, ihre Rolle klar definieren und Risiken offen kommunizieren. Wer Crowdlending-, Crowdfunding- oder andere digitale bzw. innovative Anlagemodelle betreibt, sollte die Entscheidung als Anlass nehmen, bestehende Prozesse und Vertragsunterlagen kritisch zu überprüfen.