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GbR für Gründer:innen: Rechtliche Grundlagen, Haftung und Steuern kompakt erklärt

Alles Wichtige zur GbR: Von der Gründung über die Haftung bis zu Buchhaltung und Steuern

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Gründer:innen, Selbstständige und kleinere Unternehmen in Deutschland. Sie ist einfach zu gründen, flexibel und mit wenig Formalitäten verbunden. Gleichzeitig bringt sie rechtliche und steuerliche Pflichten mit sich, die von Anfang an beachtet werden sollten.

In diesem Beitrag wird erklärt, was eine GbR ist, wie die Gründung abläuft und welche Besonderheiten bei Haftung, Buchhaltung und Steuern zu beachten sind.

 

Was ist eine GbR?

 

Die GbR ist eine Personengesellschaft, die entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen Zweck zu verfolgen. Z.B. um ein gemeinsames Projekt, ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit zu beginnen. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Hierbei sind die typischen Einsatzbereiche der GbR Start-ups in der frühen Phase, Freiberufler:innen wie Designer:innen, Berater:innen, Entwickler:innen oder Zusammenschlüssen von Handwerker:innen oder Dienstleister:innen.

 

Die GbR ist besonders attraktiv, weil sie ohne großes Startkapital und ohne notarielle Beurkundung (im Regelfall) gegründet werden kann.

 

Die Gründung einer GbR ist einfach, aber nicht formlos

 

Die Gründung einer GbR ist grundsätzlich unkompliziert. Rein rechtlich reicht bereits eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern aus. In der Praxis ist jedoch ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag dringend zu empfehlen. Ein Gesellschaftsvertrag sollte unter anderem regeln, die Namen und Anschriften der Gesellschafter:innen, den Zweck der Gesellschaft, Beiträge der Gesellschafter (Geld, Arbeitsleistung, Sachwerte), Gewinn- und Verlustverteilung, Vertretungsbefugnisse sowie Regelungen für Ausscheiden oder Auflösung

 

Zusätzlich sind noch weiter Schritte erforderlich, wie etwa die Anmeldung beim Finanzamt inkl. Beantragung einer Steuernummer, die Anmeldung beim Gewerbeamt (bei gewerblichen Tätigkeiten).

Je nach Tätigkeit können weitere Anmeldungen erforderlich sein, etwa bei der Berufsgenossenschaft oder der IHK.

 

Je nach Unternehmenszweck ist auch eine Eintragung in das Gesellschaftsregister notwendig (dann eine sog. eingetragene GbR - eGbR). Diese erfordert dann eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Anmeldung im Gesellschaftsregister.

 

Haftung in der GbR: Persönlich und unbegrenzt

 

Ein zentraler Punkt bei der GbR ist die Haftung. Die Gesellschafter haften nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin  für alle Verbindlichkeiten der GbR haftet. Hiervon umfasst sind auch für Fehler oder Verträge anderer Gesellschafter:innen. Zudem können sich Gläubiger direkt an einzelne Gesellschafter:innen wenden. Diese Haftungsregelung stellt eines der größten Risiken der GbR dar. Umso wichtiger ist es, klare interne Absprachen zu treffen und Risiken vertraglich zu minimieren. In bestimmten Fällen kann auch der Wechsel zu einer haftungsbeschränkten Rechtsform sinnvoll sein.

 

Buchhaltung in der GbR

 

Die Buchhaltung einer GbR ist im Vergleich zu Kapitalgesellschaften relativ einfach. In der Regel genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), sofern keine Buchführungspflicht besteht (Eine solche besteht erst ab gewissen Umsatz oder Gewinngrenzen). Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben müssen vollständig erfasst werden und die Belege (digital) aufzubewahren sind.

 

Weiterhin ist ein separates Geschäftskonto empfehlenswert, jedoch nicht zwingend notwendig.

 

Besteht eine gewerbliche Tätigkeit und werden bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten, kann eine doppelte Buchführung erforderlich werden. Eine saubere Buchhaltung ist nicht nur für das Finanzamt wichtig, sondern auch für den Überblick über die wirtschaftliche Lage der GbR.

 

Steuern bei der GbR

 

Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Stattdessen werden die Gewinne den einzelnen Gesellschafter:innen zugerechnet und von diesen versteuert.

Typische Steuerarten bei der GbR sind somit Einkommensteuer eines jeden Gesellschafters und jeder Gesellschafterin nach seinem oder ihrem Gewinnanteil, die Umsatzsteuer, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift, die Gewerbesteuer, sofern die GbR gewerblich Tätigkeit ist.

 

Die Gewinnverteilung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt eine Regelung, erfolgt die Verteilung zu gleichen Teilen. Eine frühzeitige rechtliche und/oder steuerliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Gestaltungsspielräume sinnvoll zu nutzen.

 

Wann ist rechtliche Beratung sinnvoll?

 

Obwohl die GbR einfach erscheint, können Fehler bei der Gründung oder im laufenden Betrieb erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben. Besonders hohe rechtliche Risiken entstehen in Konstellationen mit mehreren Gesellschafter:innen, größeren Investitionen, langfristigen Projekten oder erhöhtem Haftungsrisiko. Hier sollte zwingend ist eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag kann viele spätere Konflikte vermeiden.

 

GbR mit Planung erfolgreich führen

 

Die GbR ist eine flexible und kostengünstige Rechtsform, die sich besonders für Gründer:innen und kleinere Unternehmen mit geringem Haftungsrisiko eignet. Wer sich frühzeitig mit Gründung, Haftung, Buchhaltung und Steuern auseinandersetzt, schafft eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Eine klare vertragliche Regelung und eine laufende rechtliche Begleitung helfen dabei, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.