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OHG als Rechtsform: Vorteile, Haftung, Buchführung und Steuern im Überblick

Was Unternehmer:innen und Gründer:innen über die Offene Handelsgesellschaft (OHG) wissen sollten

 

Die Offene Handelsgesellschaft, kurz OHG, ist eine klassische Rechtsform für Unternehmen, bei denen zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben möchten. Sie ist vergleichsweise einfach zu gründen, bringt aber auch klare Pflichten und Risiken mit sich. 

 

Was ist eine OHG?

 

Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Alle Gesellschafter:innen sind gleichberechtigt und aktiv am Unternehmen beteiligt. Anders als bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH steht bei der OHG nicht das eingezahlte Kapital, sondern die persönliche Mitarbeit und Verantwortung der Gesellschafter:innen im Vordergrund.

 

Gründung einer OHG

 

Die Gründung einer OHG ist grundsätzlich einfach. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, was sie für viele Gründer:innen attraktiv macht. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Handelsgewerbe betrieben wird, also ein Unternehmen mit kaufmännisch eingerichteter Geschäftstätigkeit.

Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Denn so können Streitigkeiten vermieden und klare Regelungen für bestimmte Szenarien gefasst werden.

Die OHG muss ferner zwingend im Handelsregister eingetragen werden. Erst mit dieser Eintragung entsteht die OHG rechtlich. Zusätzlich ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.

 

Haftung in der OHG 

 

Ein zentraler Punkt bei der OHG ist die Haftung. Alle Gesellschafter:innen haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin mit dem gesamten Privatvermögen haftet. Gläubiger:innen können sich an einzelne Gesellschafter:innen wenden. Die Haftung gilt auch für Verpflichtungen, die andere Gesellschafter:innen eingegangen sind.

Diese Haftungsregelung schafft Vertrauen bei Geschäftspartner:innen und Banken, stellt aber ein erhebliches Risiko dar. Daher sollte vor der Gründung genau geprüft werden, ob die Gesellschafter:innen dieses Risiko tragen möchten und auch können.

Eine sorgfältige interne Abstimmung und klare Zuständigkeiten können das Haftungsrisiko im Alltag reduzieren, ersetzen aber keine persönliche Haftung. Zudem kann über Versicherungen einiges an Haftung abgedeckt werden.

 

Buchhaltung in der OHG

 

Da die OHG ein Handelsunternehmen ist, gelten für sie strengere Anforderungen an die Buchhaltung. Sie ist verpflichtet zur doppelten Buchführung. Dazu gehören etwa die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle und die Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung.

 

Kleinere OHGs können unter bestimmten Voraussetzungen von Erleichterungen profitieren, etwa wenn Umsatz und Gewinn unter festgelegten Grenzen liegen. In vielen Fällen ist jedoch professionelle Unterstützung durch Steuerberater:innen sinnvoll. Denn eine saubere Buchhaltung ist nicht nur Pflicht, sondern auch eine wichtige Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und Gespräche mit Banken.

 

Steuern in der OHG

 

Die Besteuerung der OHG unterscheidet sich deutlich von der einer Kapitalgesellschaft. Die OHG selbst zahlt keine Einkommensteuer. Stattdessen werden die Gewinne den Gesellschafter:innen direkt zugerechnet. Das heißt, dass jeder Gesellschafter und jede Gesellschafterin den eigenen Gewinnanteil persönlich versteuert. Ebenso ist die OHG ist gewerbesteuerpflichtig. Allerdings kann ein Freibetrag kann die Steuerlast mindern. Sofern keine Steuerbefreiung greift, fällt ebenfalls Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen an. Die transparente Besteuerung kann vorteilhaft sein, führt aber auch dazu, dass Gesellschafter Steuern zahlen müssen, selbst wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben.

 

Für wen eignet sich die OHG?

 

Die OHG ist eine geeignete Rechtsform für Unternehmer:innen, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben und aktiv mitarbeiten möchten. Sie punktet mit einer einfachen Gründung und klaren Strukturen, erfordert aber die Bereitschaft zur persönlichen Haftung und einer ordentlichen Buchführung. Wer die Risiken kennt und organisatorisch gut aufgestellt ist, kann mit der OHG eine flexible und leistungsfähige Unternehmensform wählen. Vor der Gründung empfiehlt sich eine rechtliche und steuerliche Beratung, um die passende Struktur für das eigene Vorhaben zu finden.